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Der Eigentumserwerb ist
eine weit reichende und langfristige Entscheidung. Umso
wichtiger ist es, sich zum Thema Hausbau und gut
zu informieren. Das Eigenheim bietet nicht nur persönliche
Entfaltung im eigenen Haus mit schönem Garten, sondern bildet
auch die Altersvorsorge einer Familie. Zudem soll es auch den
Kindern und Kindeskindern noch Heimat sein und Freude
schenken. Für den Erwerb von Wohneigentum gibt es
verschiedene Möglichkeiten:
Hauskauf von privat oder Immobilienmakler
Ein bereits fertiges und gebrauchtes Haus hat den Vorteil,
dass man in ein gewachsenes Umfeld zieht und man sich das
Objekt im aktuellen Zustand ansehen kann. Außerdem kann man
das Wohnumfeld hinsichtlich Nachbarschaft und Infrastruktur
ideal prüfen. Sinnvoll wäre ein Verkehrswertgutachten und die
Begutachtung der Bausubstanz durch Sachverständige. Wenn das
Kaufobjekt den persönlichen Ansprüchen genüge tut, ist die
Kaufabwicklung und der Einzugstermin schnell geregelt. Zu
bedenken sind eventuelle Lasten, die aber im Grundbuch
vermerkt sind. Dies können Wegerechte, Leitungsrechte oder
andere Rechte Dritter sein, die im schlimmsten Fall das Objekt
dem Werte nach vermindern. Zum Kaufpreis müssen Sie Kosten für
Renovierung, ggf. Umbau und Sanierungsmaßnamen rechnen. Zu
bedenken sind auch die Kosten für oft notwendige
Energieeinsparmaßnamen, wie neue Heizungsanlage, Außendämmung
und dergleichen.
Grundstück und Haus beim Bauträger kaufen
Beim Hauskauf / Hausbau mit Bauträger werden das
Grundstück und das Haus von einem Bauträger-Unternehmen
erworben. Die Kombination aus Grundstückserwerb und Bauvertrag
(Bauträgervertrag) findet seine Rechtsgrundlage im BGB. Für
den Grundstückskauf ist das soweit auch in Ordnung, allerdings
ist die Bauvertragsseite im BGB eher aus der Sicht des
Werkvertrags geregelt. Die für Bauherren und Bauunternehmen
gleichermaßen ideale VOB/B (Verdingungsordnung für
Bauleistungen) kommt bei einem Bauvertrag leider nicht zum
Tragen. Insoweit ist ein Bauträgervertrag weitestgehend nach
den Vertragsbedingungen der Anbieter ausgelegt und enthält zu
den grundlegenden Regelungen des BGB noch die Vorschriften der
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Hierbei geht es aber
auch mehr darum, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Raten zu
bezahlen haben. Beachten Sie also beim Bauen mit Bauträger,
dass Sie keinen für Sie Nachteilhaften Vertrag unterschreiben!
Der Bauträgervertrag bedarf insgesamt einer notariellen
Beurkundung, denn Sie erwerben das Grundstück nebst Haus von
einem Unternehmen. Es sind also für Grundstück und Baukosten
Notargebühren und Grunderwerbsteuer fällig zuzüglich der
üblichen Kaufnebenkosten. Es gilt übrigens am Ende nur was Sie
beurkundet haben - vergessen Sie also mündliche Nebenabreden,
die sind unwirksam. Bedenken Sie auch, dass ein Notar sein Amt
zwar unparteiisch ausüben und Sie auch über Inhalt, Zweck und
Tragweite der Vertragsklauseln aufklären muss, nicht aber Ihr
Interessenvertreter ist. Ein Notar wird sicher keine
rechtswidrigen Vertragsklauseln in den Vertrag schreiben, aber
es gibt auch Klauseln die rechtmäßig sind und dennoch nicht
Ihrem Vorteil dienen! Fachkundige Beratung bieten Anwälte
für Bau- und Architektenrecht und die Verbraucherzentralen.
Lassen Sie sich den Vertragsentwurf also frühzeitig
aushändigen um ihn eingehend prüfen (lassen) zu können.
Haus mit Architekt planen / Hausbau durch Bauunternehmen
als GU
Wir selbst favorisieren die Bauplanung mit Architekten und
den Hausbau mit einen Bauunternehmen, welches seine
Bauleistungen als GU (Generalunternehmer) erbringt. In diesem
Falle erwerben Sie ein Grundstück von privat, der Gemeinde
oder über einen Immobilenmakler. Der Grundstückserwerb wird
notariell beurkundet. Innerhalb der Bauberatung und
Bauplanung können Sie Ihr Traumhaus planen. Der Architekt
fertigt dann den Bauantrag, die Statik und die Werkplanung und
übergibt diese Unterlagen zu Ihrer weiteren Verwendung. Der
Bauunternehmer wird dann mit Ihnen einen Bauvertrag über den
Neubau Ihres Hauses schließen, dem die VOB/B, die Werkplanung,
die Statik und ein Leistungsverzeichnis zugrunde liegen
sollte. Der Bauvertrag sollte eine Festpreisgarantie,
Bauzeitgarantie, Fertigstellungsversicherung und
Gewährleistungsversicherung enthalten. Die Bauführung
ist dann Sache des GU, er koordiniert alle beteiligten
Subunternehmer und ist für eine mängelfreie Hausübergabe
verantwortlich.
Für weitere Fragen zum
Hausbau erreichen Sie uns mit einem Klick:
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Wir bieten seit 1995 die
Bauberatung, die Bauplanung und Baubetreuung an. Unsere
Bauunternehmen und Handwerker bauen nach den Regeln der
Baukunst und auf Grundlage der VOB/B Ihr Haus zuverlässig und
erfolgreich. Die Bauplanung erfolgt grundsätzlich durch
kompetente Architekten aus Ihrer Region. Wir planen also
individuell Ihr Haus und sind auch beim Hausbau so flexibel,
dass wir die Aussage treffen können, Ihnen ein Traumhaus zu
bauen!
Ihnen fehlt für den Hausbau das Eigenkapital? - >
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